AVGS beantragen: Viele Menschen wissen nicht, dass ein professionelles Einzelcoaching vollständig gefördert werden kann. Möglich macht das der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS.
Was ist ein AVGS?
Der AVGS ist ein Gutschein, den du bei der Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter beantragen kannst. Rechtlich stützt er sich auf §45 SGB III. Mit ihm kannst du eine Maßnahme bei einem zugelassenen Anbieter in Anspruch nehmen, zum Beispiel ein Bewerbungscoaching oder eine berufliche Orientierung. Die Kosten übernimmt vollständig die ausstellende Stelle.
Wer bekommt einen AVGS?
Grundsätzlich kommen mehrere Gruppen infrage. Dazu zählen Menschen, die arbeitslos gemeldet sind, Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, und in bestimmten Fällen auch Beschäftigte in einer beruflichen Umbruchsituation.
Einen Rechtsanspruch gibt es nicht in jedem Fall. Die Entscheidung liegt bei deinem zuständigen Sachbearbeiter, der prüft, ob die Maßnahme deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert.
So gehst du vor
Zuerst überlegst du dir, welches Coaching zu deiner Situation passt. Je konkreter du im Gespräch benennen kannst, was du erreichen willst, desto überzeugender wirkt dein Anliegen.
Dann vereinbarst du einen Termin bei deinem Vermittler oder Berater. Schildere dort deine Lage und erkläre, warum ein Coaching dir weiterhelfen würde. Sinnvoll ist es, wenn du schon weißt, bei welchem zugelassenen Anbieter du die Maßnahme machen möchtest.
Wird der Gutschein bewilligt, bekommst du ihn ausgehändigt oder digital bereitgestellt. Auf ihm stehen der Gültigkeitszeitraum und die Art der Maßnahme. Diesen Gutschein reichst du beim Anbieter ein, und das Coaching kann starten.
Was du beachten solltest
Ein AVGS hat eine Gültigkeitsfrist, meist drei Monate. Innerhalb dieser Zeit musst du die Maßnahme beginnen, sonst verfällt er.
Achte außerdem darauf, dass der Anbieter nach AZAV zertifiziert ist. Ohne diese Zulassung kann der Gutschein nicht eingelöst werden.
Wir helfen dir dabei
Du musst diesen Weg nicht allein gehen. Wir erklären dir, was du beim Jobcenter sagen kannst, und begleiten dich durch die Formalitäten. Melde dich einfach für ein kostenloses Erstgespräch, auch wenn du noch keinen Gutschein hast.
Die offiziellen Voraussetzungen und Abläufe erklärt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer AVGS-Seite. Einen Überblick über unsere Angebote findest du unter AVGS-Förderung. Wenn du ein konkretes Bewerbungs- und Einzelcoaching suchst, findest du alle Informationen beim AVGS-Einzelcoaching.